Arbeitsrecht
Eine tragende Säule meiner Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Ich biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.
Meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht:
- Personelle Einzelmaßnahmen
- Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
- Kündigungsschutzverfahren
- Restrukturierung und Betriebsänderung
- Betriebsvereinbarungen