Rechtsanwalt
Michael Schwierczek

Fachanwalt für Arbeitsrecht 

Arbeitsrecht

Eine tragende Säule meiner Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.

Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Als Fachanwalt für  Arbeitsrecht vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Ich  biete fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.

 

Meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht:

 

  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Restrukturierung und Betriebsänderung
  • Betriebsvereinbarungen